Report Panel 2: “Law as an Area and a Discipline”
Bericht vom zweiten Panel der Konferenz “Areas and Disciplines: Lessons from Internationalization Initiatives in the Humanities and Social Sciences in Germany”, 18. Oktober 2014 in Berlin
Abstract: The transregional perspective presents a double challenge to legal studies. On one hand, despite the growing impact of transnational, regional or international legal orders, law remains by design a national or even local issue. This is true not only for court decisions, but also for legal training and legal scholarship. At the same time, a great diversity of legal orders and cultures exists which does not normally feature prominently in law school curricula or law journals. The second challenge is the interdisciplinary nature of transregional studies. The panel “Law as an Area and a Discipline” [video] highlighted some of the difficulties faced by scholars who try to reconcile the transregional agenda with the neccessarily parochial perspective of legal studies. Participants were Alexandra Kemmerer, Thomas Duve [video], Morag Goodwin [video] Christoph Möllers [video] and Sundhya Pahuja [video].
Vielleicht noch mehr als für andere Disziplinen stellt die transregionale Perspektive für die Rechtswissenschaft eine Herausforderung dar, und das in doppelter Hinsicht. Rechtswissenschaft ist ihrer Natur nach auf den Nationalstaat fokussiert. Internationales Recht hat eine gewisse Bedeutung, und zumindest im europäischen Raum spielt das Europarecht eine immer größere Rolle. Trotzdem ist die ganz überwiegende Anzahl der RechtspraktikerInnen und der RechtswissenschaftlerInnen weiterhin hauptsächlich mit Recht beschäftigt, das auf nationaler Ebene generiert wurde und Geltung auch nur für den diesen Raum beansprucht. In jedem Rechtssystem haben sich zudem unterschiedliche, historisch bedingte Praktiken, Diskursformen und Argumentationsmuster entwickelt. Für die AkteurInnen in der Binnenperspektive der jeweiligen Rechtssysteme wird diese Vielfalt rechtlicher Denk- und Handlungsformen jedoch nur selten sichtbar. Gerade in der juristischen Ausbildung und Forschung wird sie, wenn überhaupt, nur im Rahmen formaler Rechtsvergleichung thematisiert. Die zweite Herausforderung ist die der Interdisziplinarität, die eng mit der transregionalen Perspektive verbunden ist. Erkenntnisinteressen, Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft unterscheiden sich von denen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer. Wer einmal in einem interdisziplinär angelegten Forschungsprojekt zu Rechtsthemen gearbeitet hat, weiß ein Lied davon zu singen. Es ist für RechtswissenschaftlerInnen im Regelfall schwer, sich auf die Frage einzulassen, warum das Recht so funktioniert, wie es funktioniert (und nicht anders). Für Sozial- oder GeisteswissenschaftlerInnen ist hingegen das Entscheidungsproblem (Wie kann ein konkretes rechtliches Problem vor dem Hintergrund der Rechtslage be-”urteilt” werden?) oftmals fremd. Das hier besprochene Panel “Law as an Area and a Discipline” diskutierte diese Herausforderungen mit Beiträgen von JuristInnen Deutschland, den Niederlanden und Australien.
Alexandra Kemmerer koordiniert den Forschungsverbund Recht im Kontext und das Fellowship- und Forschungsprogramm Rechtskulturen, dessen Name die Vielfältigkeit normativer Ordnungen wiederspiegelt. Der Titel des Panels, so Kemmerer in ihrem Eingangsstatement, beschreibt treffend den Charakter von Rechtskulturen. Es ist an einer juristischen Fakultät angesiedelt und wendet sich explizit an das Feld der rechtswissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel, diese zu interdisziplinären und transregionalen Blickweisen anzuregen. Dies sei eine große Herausforderung für das noch junge Programm. An die PanelteilnehmerInnen richtete sie die Frage, wie man den Mainstream der institutionalisierten Rechtswissenschaft erreichen und gleichzeitig für internationale Fellows, die an interdizsiplinären und transregionalen Fragen arbeiten, interessant sein kann? Vom Umgang mit dieser schwer aufzulösenden Spannung hängt der Erfolg eines solchen Projektes ab.
Thomas Duve, Direktor am Max Planck Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main teilte Kemmerers Diagnose von der schwer überbrückbaren Spannung zwischen lokalem Praxisbezug und globalisierter Wissenschaft. Juristische Praxis müsse notwendigerweise provinziell sein, so Duve in seinem Beitrag, weil ihre Legitimitätsgrundlagen und Ziele dem lokalen Kontext entspringen (“Local problems need local solutions”). Anders als etwa in der Politikwissenschaft, Geschichte oder Ethnologie, bereite die juristische Ausbildung zudem direkt auf die Ausübung eines Berufes vor. Der Zugang zu diesem Beruf erfolgt über eine staatlich regulierte Prüfung, deren Inhalte nur wenig Raum für transregionale Themen lassen. Die Forschung müsse jedoch darüber hinausgehen. Trotzdem stoßen dahingehende Vorschläge des Wissenschaftsrates auf großen Widerstand. Duve wunderte das nicht: Die Vorschläge sind nicht umzusetzen ohne eine kräftige Entschlackung des Prüfungsstoffes, was wiederum große Konflikte in die Profession trägt. Es komme hinzu, dass die deutsche Rechtswissenschaft eine sehr selbstbewusste Vorstellung von der Bedeutung des deutschen Rechtes hat: Zugespitzt formuliert: Als “Nation of Law” ist Deutschland Rechts-Exportweltmeister; aus aller Welt kommen Menschen, um vom deutschen Recht zu lernen. Warum also sich mit anderen Rechtsordnungen und -kulturen abgeben? Duve machte darauf aufmerksam, wie schwierig die internationale Kommunikation über Recht angesichts der genannten Pluralität der Rechtkulturen ist. Kann es eine “general jurisprudence”, “a body of normative thinking not attached to a nation state” überhaupt geben, die sich nicht in Abstraktheit verliert, sondern mit der sich praktisch arbeitende Juristinnen und Juristen untereinander verständigen können?
Was die “Internationalisierung” der Rechtswissenschaft konkret bedeuten kann, beleuchtete die Rechtswissenschaftlerin Morag Goodwin in ihrem Beitrag. Die Professorin an der Tilburg Law School stellte drei unterschiedliche Instrumente der Internationalisierung an ihrer Fakultät vor: erstens englischsprachige LLM-Programme, die durch die vorhandenen lokalen Lehrkräfte bespielt werden. Dieser Ansatz sei ein guter Einstieg in interdisziplinäre und transnationale Initiativen. Zweitens EU-finanzierte, universitätsübergreifende Programme für Promovierende mit bis zu sechs teilnehmenden Institutionen. Der finanzielle und organisatorische Aufwand dafür sei enorm, die gemeinsame Entwicklung der Curricula und der Leistungsanforderungen sei aber für alle Beteiligten sehr fruchtbar verlaufen. Tilburg hat sich noch auf ein drittes Format eingelassen, das deutlich risikoreicher ist: Ein englischsprachiges, interdisziplinäres Bachelor-Programm in “Global Law”, das generelle Prinzipien des Rechts ohne den Bezug auf eine konkrete Rechtsordnung unterricht. Kann das gutgehen? Goodwin war skeptisch. Man müsse sich fragen, was die Studierenden mit dem Abschluss anfangen können. Aber das Hauptproblem sei inhaltlicher Art: Es gebe bisher keinen wirklichen Wissensbestand zu globalem Recht und es fehle denjenigen, die solche Abschlüsse konzipieren, die Zeit, das Geld und oftmals auch der Wille, solche Inhalte neu zu erarbeiten oder entsprechend qualifizierte Personen einzuladen. Also unterrichteten JuristInnen abstrahierte Prinzipien ihrer nationalen Rechtsordungen. In vielen Fällen seien eurozentristische Inhalte die Folge, ohne dass man den Teilnehmenden dieser Studiengänge dies bewusst mache.
Welche Schwierigkeiten die Rechtswissenschaft mit der doppelt fremden Perspektive hat, zeigte sich im Beitrag von Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität und Co-Direktor des Programms Rechtskulturen. Er habe bisher viel von den Fellows lernen können, so Möllers, doch am Ende seien viele Thesen von Forschenden außerhalb der Rechtswissenschaft für ihn nicht erkenntnisfördernd. Der Legal Realism habe sicher recht, dass andere Faktoren oftmals wirkungsmächtiger als das Recht sind. Recht sei außerdem, wie die Rechtsanthropologie betont, keine statische Ordnung, sondern ein dynamischer Prozess. Und statt der westlichen Vorstellung von hierarchischen und unitären Rechtssystemen finde man tatsächlich überall Rechtspluralismus. Das sei aufgeklärten JuristInnen auch bewusst. Aber was folgt daraus? Entscheiden müsse man weiterhin, so Möllers, und: “Law is about giving reasons”. Natürlich keine platonischen, “wahren” Gründe. Die Begriffe des Rechts erwiesen sich jedoch als störrisch, sie ließen sich nicht immer in politische, soziale, kulturelle oder ökonomische Phänomene auflösen. Möllers argumentierte auch gegen ein “legal esperanto” – die auf nationaler Ebene geführten rechtsdogmatischen Diskurse seien unersetzbar und die wichtigste Quelle von Innovationen. Möllers lud die Fellows ein, diese intellektuelle Herausforderungen anzunehmen und von ihr zu profitieren.
Sundhya Pahuja Professorin an der Melbourne Law School und Gastdozentin an verschiedenen Britischen Universitäten, wollte Möllers Plädoyer für mehr Normativität in der Rechtsforschung nicht folgen. “What the law says often has a gun behind it”, schlussfolgerte sie aus ihrer Forschung zu Recht im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit (“Law and Development”). Dies unterscheide die Rechtswissenschaft von anderen Disziplinen wie Geschichte oder Soziologie. Meist würde unter “Recht” die europäische Erzählung von Rechtmäßigkeit verstanden und dieser universelle Gültigkeit zugeschrieben. Diese Erzählung enthalte bestimmte Vorstellung vom Rechtssubjekt und von der Art, wie Recht unterrichtet, ausgeübt und erforscht wird. Die Geschichte dieser Art von Recht sei untrennbar verbunden mit der imperialen und kolonialen Unterwerfung der Welt in den vergangenen Jahrhunderten und der Vorstellung einer europäischen “Zivilisierungsmission”. Die europäische Vorstellung vom Recht ist für sie aber nur eine von vielen “practices of authorization”, die im globalen Süden aufeinandertreffen und für Konflikte sorgen. Dabei stünden sich unterschiedliche Formen von Autorisierung von Regulierungsmacht gegenüber, die nicht mit der Brille hierarchischer Rechtsordnungen, sondern nur unter Beachtung der tatsächlichen (postkolonial strukturierten) Machtverhältnisse analysiert werden können.
Die thematische Vielfalt der Vorträge spiegelte sich auch in den Beiträgen aus dem Publikum wieder, die zwischen der Diskussion deutscher Zustände und globaler Entwicklungen oszillierte. Deutlich wurde, wie facettenreich die rechtliche Lehre, Forschung und Praxis in unterschiedlichen Ländern ist und dass Verallgemeinerungen fast immer scheitern müssen. Kritisiert wurde die in Deutschland weit verbreite Vorstellung, die juristische Ausbildung könne nur so sein, wie sie ist, weil sonst der Rechtsstaat bedroht sei (“Is there no legal security in the Netherlands?”). Andere lobten die deutsche Situation, weil man dort, im Gegensatz zu anderen Ländern, bisher verhindern konnte, dass die juristische Ausbildung kommerzialisiert wird.
Das Panel konnte natürlich nur Ausschnittte aus einer komplexen Debatte zeigen. Da die inhaltliche Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften (dazu hier) gegenwärtig auf der forschungspolitischen Agenda steht, wird die Debatte auch innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft noch an Relevanz gewinnen. Eine Einsicht aus dem Panel war, dass die Öffnung des Faches in kleinen Schritten und von innen heraus geschehen muss, wenn Abstoßungsreaktionen und Überforderungen vermieden werden sollen. Das Gespräch sollte demnach jetzt vor allem zwischen transregional und interdisziplinär interessierten RechtswissenschaftlerInnen geführt werden, unter Einbeziehung der benachbarten Fächer und anhand gemeinsamer konkreter Forschungsthemen und -fragen. Wenn das gelingt, kann eine spannende Forschungsagenda entstehen, die die deutsche Rechtswissenschaft verändert und sie für interdisziplinär Forschende im Land selbst und aus aller Welt interessanter macht.
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Citation: Christian Boulanger, Report Panel 2: »Law as an Area and a Discipline«, in: TRAFO – Blog for Transregional Research, 31.01.2014 https://trafo.hypotheses.org/578.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Boulanger (31. Januar 2014). Report Panel 2: “Law as an Area and a Discipline” TRAFO – Blog for Transregional Research. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/usds